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   VG Halle, 29.12.2010 - 5 B 176/10 HAL   

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https://dejure.org/2010,36544
VG Halle, 29.12.2010 - 5 B 176/10 HAL (https://dejure.org/2010,36544)
VG Halle, Entscheidung vom 29.12.2010 - 5 B 176/10 HAL (https://dejure.org/2010,36544)
VG Halle, Entscheidung vom 29. Dezember 2010 - 5 B 176/10 HAL (https://dejure.org/2010,36544)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfaltung einer Bindungswirkung eines Anforderungsprofils für die Gewichtung der Leistungsmerkmale bei der Bewerberauswahl; Maßstäbe für die ordnungsgemäße Durchführung eines Auswahlverfahrens bei der Ernennung eines Landesbeauftragten

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Ernennung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR vorläufig untersagt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Thüringen, 30.03.2007 - 2 EO 729/06

    Recht des öffentlichen Dienstes ; Konkurrentenstreitverfahren um Stelle eines

    Auszug aus VG Halle, 29.12.2010 - 5 B 176/10
    Dieser für die Besetzung von Beförderungsämtern angewandte Grundsatz gilt auch für den vorliegenden Fall, in dem über die Ernennung des Landesbeauftragten als einem Wahlbeamten auf Zeit (vgl. § 3 Abs. 1 und 3 Satz 1 AG StUG LSA) gestritten wird (so auch VG Magdeburg, Beschluss vom 13. Dezember 2010, 5 B 208/10 MD, und im Hinblick auf den kommunalen Wahlbeamten: OVG Weimar, Beschluss vom 30. März 2007, 2 EO 729/06, zitiert nach [...], Rdnr. 34; VG Meiningen, Beschluss vom 16. Dezember 2008, 1 E 613/08 Me, zitiert nach [...], Rdnr. 22).

    Soweit es um die gerichtliche Überprüfbarkeit im Bereich der Besetzung von Wahlämtern durch in besonderer Weise demokratisch legitimierte Gremien - wie hier den Landtag von Sachsen-Anhalt - geht, erfährt dieser Prüfungsmaßstab zwar dadurch eine Einschränkung, dass eine inhaltliche Überprüfung der Wahlentscheidung regelmäßig auszuschließen ist (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 30. März 2007, 2 EO 729/06, a.a.O., Rdnr. 40, und VG Meiningen, Beschluss vom 16. Dezember 2008, 1 E 613/08 Me, a.a.O., Rdnr. 28, jeweils m.w.N.; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 21. März 1996, 2 B 2/96, LKV 1997, S. 173 f.).

    Damit nicht zu vereinbaren ist es, ihr dieselben Grenzen wie einer Ermessensentscheidung zu setzen und sie wie bei der Besetzung einer normalen (Beförderungs-)Beamtenstelle der weitergehenden inhaltlichen Überprüfung durch das Gericht zugänglich zu machen (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 30. März 2007, 2 EO 729/06, a.a.O.).

    Gleichwohl führt dies nicht zum Ausschluss jeglicher verwaltungsgerichtlicher Kontrolle im Bereich der Wahl durch Gremien (vgl. auch: OVG Weimar, Beschluss vom 30. März 2007, 2 EO 729/06, a.a.O., Rdnr. 41; Herrmann, LKV 2006, S. 535 ff.).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Halle, 29.12.2010 - 5 B 176/10
    Aus Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG folgt deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007, 2 BvR 206/07, zitiert nach [...]), der sich das Gericht angeschlossen hat (vgl. VG Halle, Beschlüsse vom 14. Dezember 2009, 5 B 180/09 HAL, und 25. Juni 2009, 5 B 89/09 HAL), auch die Verpflichtung, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen.

    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen auch dem Gericht die Möglichkeit die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007, 2 BvR 206/07, a.a.O.).

  • VG Meiningen, 16.12.2008 - 1 E 613/08

    Recht der Landesbeamten; Einstweiliger Rechtsschutz gegen die beabsichtigte

    Auszug aus VG Halle, 29.12.2010 - 5 B 176/10
    Dieser für die Besetzung von Beförderungsämtern angewandte Grundsatz gilt auch für den vorliegenden Fall, in dem über die Ernennung des Landesbeauftragten als einem Wahlbeamten auf Zeit (vgl. § 3 Abs. 1 und 3 Satz 1 AG StUG LSA) gestritten wird (so auch VG Magdeburg, Beschluss vom 13. Dezember 2010, 5 B 208/10 MD, und im Hinblick auf den kommunalen Wahlbeamten: OVG Weimar, Beschluss vom 30. März 2007, 2 EO 729/06, zitiert nach [...], Rdnr. 34; VG Meiningen, Beschluss vom 16. Dezember 2008, 1 E 613/08 Me, zitiert nach [...], Rdnr. 22).

    Soweit es um die gerichtliche Überprüfbarkeit im Bereich der Besetzung von Wahlämtern durch in besonderer Weise demokratisch legitimierte Gremien - wie hier den Landtag von Sachsen-Anhalt - geht, erfährt dieser Prüfungsmaßstab zwar dadurch eine Einschränkung, dass eine inhaltliche Überprüfung der Wahlentscheidung regelmäßig auszuschließen ist (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 30. März 2007, 2 EO 729/06, a.a.O., Rdnr. 40, und VG Meiningen, Beschluss vom 16. Dezember 2008, 1 E 613/08 Me, a.a.O., Rdnr. 28, jeweils m.w.N.; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 21. März 1996, 2 B 2/96, LKV 1997, S. 173 f.).

  • VG Magdeburg, 13.12.2010 - 5 B 208/10

    Wahl des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der

    Auszug aus VG Halle, 29.12.2010 - 5 B 176/10
    Dieser für die Besetzung von Beförderungsämtern angewandte Grundsatz gilt auch für den vorliegenden Fall, in dem über die Ernennung des Landesbeauftragten als einem Wahlbeamten auf Zeit (vgl. § 3 Abs. 1 und 3 Satz 1 AG StUG LSA) gestritten wird (so auch VG Magdeburg, Beschluss vom 13. Dezember 2010, 5 B 208/10 MD, und im Hinblick auf den kommunalen Wahlbeamten: OVG Weimar, Beschluss vom 30. März 2007, 2 EO 729/06, zitiert nach [...], Rdnr. 34; VG Meiningen, Beschluss vom 16. Dezember 2008, 1 E 613/08 Me, zitiert nach [...], Rdnr. 22).

    Denn es handelt sich bei diesem nicht um ein - dem Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG nach überwiegender Ansicht nicht unterfallendes - politisches Wahlamt (vgl. statt vieler: Pieper, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, Grundgesetz. Kommentar, 11. Auflage, München 2008, Art. 33 Rdnr. 20), sondern in Anbetracht der nach § 4 Abs. 1 Satz 1 AG StUG LSA bestehenden Unabhängigkeit des Landesbeauftragten, der nur dem Gesetz unterworfen ist, um ein öffentliches Amt im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. auch VG Magdeburg, Beschluss vom 13. Dezember 2010, 5 B 208/10 MD).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Halle, 29.12.2010 - 5 B 176/10
    Dabei ist zu beachten, dass es im Hinblick auf den dem Antragsgegner bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichts ist, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen (so: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002, 2 BvR 857/02, NVwZ 2003, S. 200 f.).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus VG Halle, 29.12.2010 - 5 B 176/10
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008, 1 WB 19.08, zitiert nach [...]).
  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

    Auszug aus VG Halle, 29.12.2010 - 5 B 176/10
    Nach den vorstehenden Ausführungen lässt sich derzeit nicht mit der hier erforderlichen Gewissheit feststellen, dass die Auswahl des Antragsteller bei einer ordnungsgemäßen Auswahlentscheidung "offensichtlich ausgeschlossen" (so: BVerfG, Be-schluss vom 1. August 2006, 2 BvR 2364/03, NVwZ 2006, S. 1401 ff.) erscheint.
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus VG Halle, 29.12.2010 - 5 B 176/10
    Grundsätzlich bestimmt der Dienstherr im Rahmen seines organisatorischen Ermessens, welche besonderen Eignungsvoraussetzungen zu erfüllen sind und welchen Gesichtspunkten innerhalb von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung das größere Gewicht zukommen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1993, 2 ER 301.93, a.a.O.).
  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 6.05

    Eingrenzung des Bewerberkreises auf Beamte mit längerer Berufserfahrung in Fragen

    Auszug aus VG Halle, 29.12.2010 - 5 B 176/10
    Danach entfaltet ein Anforderungsprofil Bindungswirkung für die Gewichtung der Leistungsmerkmale bei der Bewerberauswahl (vgl. BVerwG, Be-schluss vom 11. August 2005, 2 B 6.05, zitiert nach [...], Rdnr. 6; OVG Magdeburg, Beschluss vom 21. April 2006, 1 M 54/06, zitiert nach [...], Rdnr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - 1 B 2157/05
    Auszug aus VG Halle, 29.12.2010 - 5 B 176/10
    Die Erwägungen zur Annahme der grundsätzlich rechtlich eingeschränkten Rücknahme von Ernennungen gelten unabhängig davon, ob es sich um einen Ernennungsakt handelt, durch den einem Beamten ein anderes Amt mit höherem Endgrundgehalt und anderer Amtsbezeichnung verliehen wird (Beförderung), oder ob es sich um die Begründung eines Beamtenverhältnisses wie im vorliegenden Verfahren handelt (vgl. OVG Münster, Be-schluss vom 7. März 2006, 1 B 2157/05 u.a., zitiert nach [...], Rdnr. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06

    Zur Beförderungskonkurrenz

  • OVG Brandenburg, 21.03.1996 - 2 B 2/96
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